Assistent, Beauftragter und Inhaber …

Als Inhaber einer Praxis steckt man in einem permanenten Lernprozess. Fort- und Weiterbildungen auf fachlicher Ebene sind die Regel. Aber auch das Funktionieren der Praxis muss immer gewährleistet sein und den rechtlichen Ansprüchen genügen.

Immer zum Wohle unserer Patienten

Und so freue ich mich, dass ich mich seit Juni 2019 „Sterilgutassistent/Hygienebeauftragter“ nennen darf und allen Anforderungen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (2018) und der KRINKO-BfArM-Empfehlung (2012) und damit den Anforderungen des hiesigen Gesundheitsamts entspreche.

Nun darf ich weiterhin „invasiv“ tätig sein – also beispielsweise Injektionen und Infusionen verabreichen, Blutegel einsetzen und Akupunktur praktizieren –, um mit meinem breit gefächerten Angebot Ihren Beschwerden zu begegnen.